Grundsteuerhebesätze: SPD Weilerbach: "Neue Grundsteuer darf Wohnen nicht übermäßig belasten"
Die Umsetzung der neuen Grundsteuer könnte dazu führen, dass Wohngrundstücke in Weilerbach stärker belastet werden als Gewerbegrundstücke. Die Ortsgemeinderatsfraktion der SPD Weilerbach will dies verhindern. „Wir treten dafür ein, dass das Wohnen durch die Umsetzung der neuen Grundsteuer nicht übermäßig belastet wird“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Dennis Licht. „Sollte sich dies abzeichnen, fordern wir, dass die Ortsgemeinde die Möglichkeit nutzt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke einzuführen.“
Der rheinland-pfälzische Landtag hat den Kommunen diese Möglichkeit durch eine Gesetzesänderung im Februar 2025 eröffnet. Hintergrund ist, dass nach der Grundsteuerreform des Bundes Gewerbegrundstücke finanziell entlastet werden. Gemeinden sind allerdings dazu angehalten, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen – nach der Reform soll also genauso viel Geld durch die Grundsteuer in die Gemeindekasse fließen wie zuvor. In Gemeinden mit vielen Gewerbegrundstücken – wie Weilerbach – führt dies dazu, dass Wohngrundstücke mehr zum Grundsteueraufkommen beitragen müssen. Nur wenn im Hebesatz zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken differenziert wird, kann dieser Effekt bereinigt werden.
„Auch bei unterschiedlichen Hebesätzen wird es durch die Reform dazu kommen, dass manche Bewohnerinnen und Bewohner mehr Grundsteuer zahlen müssen. Das lässt sich nicht verhindern. Aber insgesamt darf das Wohnen nicht übermäßig belastet werden“, so Licht.